Dipl.-Psych. Piero Rossi
Fachpsychologe für Psychotherapie FSP
Ausserdorfstrasse 36; CH-5603 Staufen
062 891 77 90

 

Second Opinion (Zweitmeinung)

Unsicher mit der Diagnose? Fragen zu Therapien?
Viele Eltern sind verunsichert, wenn die Kinderärztin oder der Kinderarzt zu einer medikamentösen Therapie rät. Sie wünschen eine Zweitmeinung. Der Bedarf nach einer Zweitmeinung besteht oft auch dann, wenn die Probleme eines Kindes trotz Behandlung mit Medikamenten fortbestehen. In vielen dieser Fälle liegt die Ursache darin, dass psychische oder psychosoziale Probleme oder Teilleistungsstörungen (z.B. Gedächtnisprobleme, Störungen des räumlichen Vorstellungsvermögens, Wahrnehmungsstörungen) dazu führen, dass die betroffenen Kinder zum Ausgleich dieser Defizite besonders viel Konzentrationskraft aufbringen müssen und unruhig und gereizt sind. Im Schul- und Familienalltag zeigt sich in diesen Fällen - trotz anderer Ursache - ein der ADHS zum Verwechseln ähnliches Bild. Problematisch kann es dann werden, wenn eine medikamentöse Therapie die zugrunde liegende Problematik maskiert. Das heisst, die Konzentration wird bestenfalls kurzfristig verbessert, ein nachhaltiger Erfolg in des bleibt aus.

Informationen zum Thema Diagnostik bei ADHS siehe auch hier.

Ergänzend zu den von Kinderärztinnen und Kinderärzten durchgeführten POS-Untersuchungen kläre ich unter anderem auch die Frage, ob allfällig vorliegende Teilleistungsschwächen oder psychische Probleme die eigentliche Ursache für die Lern- und Verhaltensauffälligkeiten darstellen könnten (siehe auch hier).

Sonderfall: POS-Anerkennung nach dem 9. Lebensjahr?
Auch wenn es sich erst nach dem 9. Lebensjahr abzeichnen sollte, dass eine IV-Anerkennung gemäss GgV 404 angezeigt ist, kann ein entsprechender Antrag bei der IV gestellt werden. Inwieweit im Einzelfall die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind oder nicht, klären wir auf Wunsch gerne ab.

Erwachsene
Wie bei allen medizinischen oder psychiatrischen Untersuchungen kann es auch bei Abklärungen auf eine ADHS dazu kommen, dass die Ratsuchenden sich nicht verstanden fühlen. Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht auf eine Zweitmeinung. 



Anmeldung für die Sprechstunde

 

 

Diese Seite wurde letztmals aktualisiert am 06.03.2011