Dipl.-Psych. Piero Rossi
Fachpsychologe für Psychotherapie FSP
Farmweg 4; CH-5702 Niederlenz AG
062 891 77 90

 

Thema Krankenkassen: Fragen & Antworten

Welche Behandlungskosten kommen bei einer Psychotherapie auf mich zu?
Die Honorare für psychologische und psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Die Tarife können in der Praxis eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse?
Die Beiträge der einzelnen Kassen für ärztlich verordnete Psychotherapien, welche durch selbständig erwerbende Psychotherapeuten durchgeführt werden, sind unterschiedlich hoch. Sie hängen ab von der jeweiligen Krankenkasse, der Art der Zusatzversicherung und den Ausführungen in den Reglementen der betreffenden Krankenkasse. Eine Übersicht finden Sie hier (Seite 2: "Zusatzversicherung").

Meine Krankenkasse schrieb mir, dass es eine "ärztliche Verordnung" brauche. Was ist damit gemeint?
Die meisten Krankenkassensehen machen eine Kostenübernahme vom Vorliegen einer ärztlichen Verordnung abhängig. Diese ärztliche Verordnung sollte vor Behandlungsbeginn eingeholt werden. Nehmen Sie dazu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Kontakt auf, schildern Sie ihr oder ihm Ihre Beschwerden und Probleme und ersuchen Sie sie um Ausstellung einer Verordnung zur Durchführung einer Psychotherapie. Diese Verordnung wird dann dem Vertrauensarzt der Krankenkasse eingeschickt. Die Krankenkasse wird Sie dann schriftlich über ihren Entscheid informieren. Ein Formular zur ärztlichen Verordnung, welches Sie ihrer Ärztin oder ihrem Arzt vorlegen können, kann hier als PDF-File bezogen werden.


Wieso übernimmt bei Ihnen die Krankenkasse nicht 90% der Behandlungshonorare?

Frage
Meine Kollegin wird von einer Psychologin behandelt, welche bei einem Arzt arbeitet. Bei ihr übernimmt die Krankenkasse 90% der Honorare. Wieso geht das bei Ihnen nicht?

Antwort
Im Rahmen der so genannten "delegierten Psychotherapie" sind einige Psychologinnen und Psychologen bei ÄrztInnen angestellt. Sie arbeiten in der Praxis des Arztes bzw. der Ärztin sowie unter seiner/ihrer ärztlicher Überwachung. Vor allem Berufsanfänger und Teilzeitangestellte ziehen die Anstellung bei einem Arzt dem selbständigen Führen einer eigenen Praxis vor. Die im Rahmen der "delegierten Psychotherapie" erbrachten Leistungen werden von der Ärztin bzw. vom Arzt in Rechnung gestellt. Dadurch werden 90% der Behandlungskosten von der Krankenkasse getragen.
Die Leistungen von selbständig erwerbenden Psychotherapeuten sind demgegenüber noch nicht über die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Zum Zug kommen Zusatzversicherungen, welche je nach Krankenkasse einen mehr oder weniger grossen Anteil der Behandlungskosten übernehmen (30-75%).


Meine Krankenkasse will die Honorare für die Psychotherapie nicht übernehmen, weil...

Frage
Als ich Ihre Rechnung meiner Krankenkasse zur (Teil-) Rückerstattung einschickte, wurde mir diese retourniert mit der Begründung, dass die vorliegende Therapie dem Zweck der Persönlichkeitsreifung, der Selbsterfahrung oder der Selbstverwirklichung diene. Laut Reglement aus der Krankenpflege-Zusatzversicherung können nur Leistungen erbracht werden, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliege.

Antwort
Ich behandle ausschliesslich psychische Erkrankungen. Dazu zählen Angsterkrankungen, Depressionen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung, Asperger-Syndrom und andere psychische Erkrankungen. Sämtliche psychischen Störungen mit Krankheitswert sind definiert im Kapitel F der ICD-10, dem von der WHO herausgegebenen und international anerkannten diagnostischem Klassifikationssystem aller Krankheiten. Therapien, bei denen es um Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsreifung geht, führe ich nicht durch. Da ich psychotherapeutische Behandlungen nur auf ärztliche Überweisungen hin durchführe, können Sie den zuweisenden Arzt darum bitten, dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse kurz zu berichten, um welche Erkrankung es sich in Ihrem Fall genau handelt. Ihre Krankenkasse wird sich dann an den Behandlungskosten sehr wahrscheinlich beteiligen.


Sind Sie ein anerkannter Psychotherapeut?

Frage
Mein Arzt hat mich für eine Therapie zu Ihnen überwiesen. Um zu erfahren, was die Krankenkasse bei dieser Behandlung übernimmt, habe ich bei meiner Geschäftsstelle angerufen. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass Sie nicht auf der Liste der anerkannten Therapeuten aufgeführt sind.

Antwort
Diese Auskunft ist falsch. Ich bin als Fachpsychologe für Psychotherapie FSP seit 1990 in der vom Schweizerischen Krankenkassenverband bzw. der von der Santé Suisse geführten Liste der anerkannten Psychotherapeuten eingetragen. Ausserdem verfüge ich seit über zwanzig Jahren eine Praxisbewilligung des kantonalen Gesundheitsdepartementes.


Keine Krankenkassenbeiträge bei psychologischen Abklärungen?

Frage
Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass sie an psychologischen Abklärungen auch bei Vorliegen einer ärztlichen Therapieüberweisung keine Beiträge leiste. Nur bei Psychotherapien, nicht aber bei Abklärungen, würden aus der Zusatzversicherung Beiträge geleistet. Stimmt das?

Antwort
Jede seriöse Psychotherapie beginnt mit einer Abklärung. Sie ist notwendiger Teil jeder Behandlung. Jeder Hausarzt, jede Physiotherapeutin und jeder Zahnarzt führt zwecks Therapieplanung Befundaufnahmen und (Eingangs-) Untersuchungen durch. Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse und ersuchen Sie sie darum, dass auch diejenigen Konsultationen, in denen die Befundaufnahme und Eingangsuntersuchungen durchgeführt wurden, übernommen werden.
Bei Überweisungen, welche ausschliesslich dem Zweck einer psychologischen Untersuchung dienen, lehnen einige Krankenkassen, gestützt auf ihre Reglemente, eine Kostenübernahme ab.


Zahlt die IV die Psychotherapie?

Erwachsene
Nein. Psychotherapie bei Erwachsenen gilt immer als Heilbehandlung und nie als Eingliederungsmassnahme.

Minderjährige
Ja - unter gewissen Bedingungen.

Bei Minderjährigen übernimmt die IV die Psychotherapie, wenn die psychischen Störungen Symptome oder Folgen eines Geburtsgebrechens sind. Beispiel: Wenn das Geburtsgebrechen POS anerkannt wurde und eine Psychotherapie ärztlich verordnet wurde, kann die IV die daraus entstehenden Behandlungskosten übernehmen. Auch Autismus zählt u.a. zu den Geburtsgebrechen.

Bei schweren erworbenen psychischen Leiden kann die IV die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, sofern nach intensiver fachgerechter Behandlung von einem Jahr Dauer keine genügende Besserung erzielt wurde und gemäss spezialärztlicher Feststellung bei einer weiteren Behandlung erwartet werden darf, dass der drohende Defekt mit seinen negativen Wirkungen auf die Berufsausbildung und Erwerbsfähigkeit ganz oder in wesentlichem Ausmass verhindert werden kann. Dauer und Intensität der Behandlung müssen durch Berichte, Arztrechnung und dergl. belegt sein. Die Kostenübernahme erfolgt ab zweiten Behandlungsjahr.

Die IV kann die Kosten einer Psychotherapie übernehmen bei Minderjährigen, bei welchen Massnahmen für die Sonderschulung durch eine psychische Störung behindert oder verunmöglicht werden. Es muss sich dabei um eine die Sonderschulmassnahmen ergänzende Massnahme handeln, wobei die Behandlung des Leidens deutlich im Hintergrund steht. Psychotherapie, die unabhängig von der Schulung hätte durchgeführt werden müssen, ist keine Leistung der IV. Beispiele: Bei einem Kind mit einer Phobie, die sich ausschliesslich gegen die Schule richtet, ermöglicht die Psychotherapie erst den Sonderschulbesuch und kann daher von der IV übernommen werden. Dagegen ist die Therapie einer Anorexia bei einer Sonderschülerin eine Leidensbehandlung, die auf jeden Fall durchgeführt werden müsste. Sie wird deshalb von der IV in der Regel nicht übernommen. 

Psychiater - Psychotherapeut: Wo liegt da der Unterschied?
Während ein Psychiater Medizin studierte und auch als Arzt tätig sein kann, besteht die Basisausbildung eines psychologischen Psychotherapeuten aus einem Psychologiestudium. Beide Berufsgruppen unterziehen sich ergänzend zur medizinischen bzw. psychologischen Grundausbildung einer intensiven sowie mehrjährigen Psychotherapieausbildung.


Ich wohne in Deutschland. Übernimmt meine Krankenkasse die Behandlungshonorare?

Patienten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz müssen für die Honorare selbst aufkommen. Eine allfällige Vergütung durch die Krankenkassen ist Sache zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Krankenkasse.

 

Diese Seite wurde letztmals aktualisiert am 19.10.2009